hybride Arbeitsmodelle, Corona, Heim- und Telearbeit

Die hybriden Arbeitsmodelle Heim- und Telearbeit sind im serbischen Arbeitsgesetz von 2014 geregelt.

Nach dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2020 erlangten diese Rechtsformen in der Rechtsordnung der Republik Serbien eine besondere Bedeutung und im Zusammenhang mit ihrer Anwendung tauchten eine Reihe von Rechtsfragen auf.

Unter diesen Umständen stellte die Lösung der Fragen, wie kann der Arbeitgeber

  • die Möglichkeit der Heimarbeit einführen
  • seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nachkommen

und

  • wie die Arbeitnehmer unter den Bedingungen der Heimarbeit zu kontrollieren sind,

eine besondere Herausforderung dar.

Im Hinblick auf die Pflichten des Arbeitgebers sind insbesondere die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, die Erstattung von Fahrtkosten der Arbeitnehmer sowie die Verpflichtung zur Erstattung von Verpflegungskosten von wesentlicher Bedeutung. Wichtig ist auch die Regelung von Arbeitsunfällen und der Arbeitgeberhaftung, sowohl für Unfälle, die sich in den Privaträumlichkeiten des Arbeitnehmers zutragen, als auch für Unfälle, die sich ereignen, wenn der Arbeitnehmer von öffentlichen Plätzen, Restaurants usw. aus arbeitet. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass der Arbeitgeber festlegt, was als sichere Arbeit zu betrachten ist, und dass er den Arbeitnehmer darüber in Kenntnis setzt.

Das hybride Arbeitsmodell Heimarbeit erfordert auch eine genauere Regelung der Arbeitszeit, da der Arbeitnehmer nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers anwesend ist. Wie der Arbeitgeber die Arbeit des Arbeitnehmers kontrollieren darf, wie er die Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz prüfen und aufzeichnen darf und ob das gewählte Modell der Leistungskontrolle des Arbeitnehmers erlaubt ist, sind nur einige der Punkte, die aus der Sicht des Arbeitsrechts und des Personendatenschutzes zu prüfen sind.

Für die Arbeitgeber stellt die Suche nach einer Form der Kontrolle der Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit, die so wenig wie möglich in ihre Privatsphäre eingreift, eine besondere Herausforderung dar. Ein weiterer weltweiter Trend in den Arbeitsbeziehungen ist die Einführung der Vier-Tage-Woche. Inwieweit der derzeitige Gesetzesrahmen eine geeignete Grundlage für eine derartige Änderung bietet und ob dieses Arbeitsmodell hierzulande realisierbar ist, ist zu prüfen.

Disclaimer:
Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen, Textinhalte, Beiträge und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie enthalten keine verbindliche Rechtsauskunft zu bestimmten Themenbereichen und können die Rechtsmeinung im konkreten Rechtsfall nicht ersetzen.