Gleichberechtigung Woman Wearing Blue Shawl Lapel Suit Jacket

ARBEITGEBERPFLICHTEN

Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Gleichberechtigung („Amtsblatt der RS“, Nr. 52/2021) (nachfolgend: „Gesetz“) hat die Republik Serbien die Angleichung der serbischen Rechtsvorschriften an die Gesetzgebung der Europäischen Union fortgesetzt.

Eines der grundlegenden Ziele des neuen Gesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern wirksamer zu gewährleisten und die Grundsätze der Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Bezug auf Beschäftigung, selbständige Erwerbstätigkeit und Berufsausübung durchzusetzen.

Das Gesetz regelt auch besondere Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts sowie den Rechtsschutz von Personen, die Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Arbeitgeber, die mehr als 50 Arbeitnehmerinnen und -nehmer sowie Vertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Jahresplanung oder ihrer Arbeitsprogramme konkrete Maßnahmen festzulegen und durchzuführen. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Elementen müssen diese Pläne und Programme einen Teil enthalten, der sich auf die Umsetzung und Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bezieht.

Das Gesetz legt fest, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer nach Rückkehr aus dem Mutterschutz, der Elternzeit, dem Erziehungsurlaub, dem Adoptivurlaub, dem Pflegeeltern- oder Vormundschaftsurlaub einen gleichen oder gleichwertigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Versetzung dieser Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz oder ihre Entsendung zu einem anderen Arbeitgeber ist verboten. Dies gilt insbesondere dann, wenn dies für den Arbeitnehmer ungünstiger ist. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn die Versetzung oder Entsendung auf Anordnung der zuständigen Gesundheitsdienststelle oder einer anderen zuständigen Dienststelle oder aufgrund von Organisationsänderungen des Arbeitgebers erfolgt, die mit dem Gesetz in Einklang stehen. Das Gesetz legt nicht fest, wie lange dieser Schutz für die Arbeitnehmer gilt. Es legt auch nicht fest, wie lange die Arbeitgeber die Arbeitnehmer, die aus den oben genannten Gründen freigestellt wurden, nicht auf andere Arbeitsplätze versetzen dürfen.

Im Falle eines Verstoßes gegen die gesetzlichen Verpflichtungen sieht das Gesetz über die Gleichberechtigung für den Arbeitgeber eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 RSD bis zu 2.000.000 RSD vor.

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